Satzung

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr


Der Verein führt den Namen PRESSECLUB KASSEL

Der Presseclub hat seinen Sitz in Kassel

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr


§2 Zweck des Vereins

Der Presseclub Kassel ist überparteilich und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. AO).

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung

  • von Bildung und Kultur, insbesondere im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Funktionen der Medien
  • der Weiterbildung von Journalisten und Journalistinnen
  • der Ausbildung des journalistischen Nachwuchses
  • der internationalen Verständigung und des toleranten Zusammenlebens aller gesellschaftlichen Gruppen

Der Satzungszweck werden insbesondere umgesetzt durch

    • Vortrags-, Seminar- und Diskussionsveranstaltungen für die gesellschaftlichen Gruppen in Nordhessen
    • Veranstaltungen zur journalistischen Aus- und Weiterbildung
    • die Förderung von Publikationen, Ausstellungen usw. mit thematischen Bezügen zum Vereinszweck
    • die Pflege internationaler Journalistenkontakte für bessere Völkerverständigung und mehr Toleranz

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§3 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen durch den Verein.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.


§4 Mitgliedschaft

Dem Presseclub gehören Einzelmitglieder, korporative und fördernde Mitglieder an.

Einzelmitglieder können sein: hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten, Journalistinnen und Journalisten im Ruhestand und redaktionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pressestellen. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt und von zwei Mitgliedern befürwortet werden.

Fördernde Mitglieder können Personen sein, die enge Verbindung zu Presse, Funk und Fernsehen halten und die Ziele des Presseclub Kassel unterstützen. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt und von zwei Mitgliedern befürwortet werden.

Die korporative Mitgliedschaft kann erworben werden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Korporative Mitglieder können werden: politische Körperschaften der Legislative und Exekutive, Kammern, Organisationen und Verbände sowie Unternehmen der Wirtschaft. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.

Der Presseclub Kassel steht auch Journalistinnen und Journalisten aus angrenzenden Regionen und den Partnerstädten Kassels offen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit mindestens fünf Stimmen. Er teilt seine Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mit. Eine Begründung wird nicht gegeben.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen auch mit deren Erlöschen.

Der Austritt muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.

Ein Mitglied kann, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessenen Frist mündlich oder schriftlich zu rechtfertigen.

Bei Verweigerung der Beitragszahlung trotz zweimaliger Aufforderung kann ein Mitglied von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

Ehrenmitglied kann werden, wer sich besondere Verdienste um den Presseclub Kassel erworben hat. Auf Vorschlag des Vorstandes kann ein Ehrenpräsident gewählt werden.


§5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie kommt mindestens einmal jährlich zusammen. Ferner ist sie einzuberufen, wenn ein Viertel der Einzelmitglieder dies verlangt, schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe.

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen durch einfachen Brief oder E-Mail einzuberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Presseclub Kassel es erfordert. Sie ist einzuberufen, wenn ein Viertel der Einzelmitglieder dies verlangen, schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe.

Stimmrecht haben nur Einzelmitglieder.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Drei-Viertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderung sind nebst Begründung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu verschicken.

Auf Verlangen eines Mitglieds sind die Wahlen geheim durchzuführen.

Über jede Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • einer/einem 1. Vorsitzenden
  • einer/einem 2. Vorsitzenden
  • dem/der Schatzmeister/in
  • dem/der Schriftführer/in
  • und bis zu vier Beisitzern/Beisitzerinnen

Die Mitglieder des Vorstands müssen die Voraussetzungen des §4 Abs. 2 erfüllen.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der bisherige Vorstand bleibt bis zur wirksamen Neuwahl im Amt. Zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer.


§8 Kuratorium

Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung und Beratung im veranstalterischen und finanziellen Bereich ein Kuratorium berufen.
Das Kuratorium erarbeitet Vorschläge für die Aktivitäten des Presseclub Kassel, die der Verwirklichung des Vereinszweckes dienen, und hilft bei der Durchführung aktiv mit.
Die Kuratoriumsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren berufen. Wiederholte Berufung ist möglich.


§9 Mitgliedsbeiträge

Der Presseclub Kassel erhebt Mitgliedsbeiträge. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Volontäre zahlen die Hälfte. Über weitere Ermäßigungen entscheidet der Vorstand auf Antrag.


§10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an

den Verein Reporter ohne Grenzen e. V., Postfach 304108, 10756 Berlin,

der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Fassung der Satzung laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. November 2023

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